Bayern übernimmt GEMA-Gebühren von gemeinnützigen Vereinen

  • Dienstag, 04 April 2023 13:20
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Bayern übernimmt GEMA-Gebühren von gemeinnützigen Vereinen Bild: Büro Thomas Huber

„Weniger Kosten und weniger Bürokratie für gemeinnützige Vereine“

Der Freistaat Bayern wird ab sofort die GEMA-Gebühren für 2 Veranstaltungen pro Jahr von ehrenamtlichen Vereinen übernehmen. Für diese neuartige Form der Förderung des Ehrenamts, die für die Vereine auch weniger Bürokratie und weniger Kosten bedeutet, werden jährlich 2,5 Million Euro seitens des Freistaats bereitgestellt.

„Ich begrüße diese Vereinbarung zwischen der Staatsregierung und der GEMA sehr, denn sie erleichtert auch unseren Ehrenamtlichen im Landkreis Ebersberg die Organisation von Musikveranstaltungen“, sagte der CSU-Landtagsabgeordnete Thomas Huber, der sich selbst ehrenamtlich in zahlreichen Vereinen engagiert: „Wir unterstützen damit die musikalische Umrahmung von Veranstaltungen, die für unsere Vereine besonders wichtig ist. Denn Musik gibt jeder Veranstaltung eine besondere Note.“

Jährlich bis zu 120.000 Veranstaltungen in ganz Bayern betroffen
Die Erleichterung für die bayerischen Ehrenamtlichen betrifft pro Jahr rund 120.000 Veranstaltungen in ganz Bayern. Der Pauschalvertrag mit der GEMA umfasst Veranstaltungen mit Tonträgern und mit Livemusik. „Das bedeutet, dass unsere Vereine in Zukunft weniger organisatorischen Aufwand bei Veranstaltungen haben werden“, betonte Thomas Huber und ergänzt: „Das erleichtert ihnen deren Durchführung sehr. Ich freue mich sehr, dass wir damit ein weiteres Zeichen für das Ehrenamt in Bayern geben“.

Die Vereine können ihre Veranstaltungen ab 5. April auf dem Portal der GEMA anmelden. Der Freistaat deckt damit die Kosten für alle gemeinnützigen Vereine ab, also für jene mit und ohne bestehenden GEMA-Rahmenvertrag. Die Vereinbarung gilt für Veranstaltungen, die keinen Eintritt kosten, mit Tonträgern und mit Livemusik, im Innen- und im Außenbereich – bei einer Maximalfläche von 300 Quadratmetern.

„Als CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag ist es uns und auch mir persönlich ein echtes Anliegen, das Ehrenamt mit guten Rahmenbedingungen weiter zu stärken. Dabei ist das Thema Bürokratieabbau wichtig für die Zukunftsfähigkeit des Ehrenamts. Denn die Ehrenamtlichen sollen nicht weiter mit bürokratischen Hemmnissen belastet werden, sondern sich auf ihr Engagement konzentrieren können.“ sagt Thomas Huber.

Ab wann gilt das und wie geht es weiter?

Die Freischaltung des Portals durch die GEMA erfolgt bereits am 5. April 2023. Wie auch mir mitgeteilt wurde, wird die GEMA bei allen Anmeldeschritten stets auf eine einfache Handhabung achten. Eine Anmeldung soll in wenigen Minuten erledigt sein. So können wir eine echte Entlastung der Verantwortlichen in den Vereinen erreichen. Die Laufzeit des Pauschalvertrages mit der GEMA beträgt zunächst vier Jahre – bis Ende 2027.

Weitere Informationen sind unter www.gema.de/ehrenamt-bayern verfügbar. Auch Vereine mit bestehenden Pauschalverträgen profitieren von dem geschlossenen Pauschalvertrag des Freistaats Bayern in gleicher Weise wie alle anderen berechtigten Vereine. Denn: Mit der Formel „Zwei für alle“ decken wir alle gemeinnützigen Vereine Bayerns ab. Sie alle können für Veranstaltungen, die nicht in ihren eigenen Pauschalverträgen enthalten sind, den bayerischen Pauschalvertrag nutzen.

Es wird außerdem geprüft werden, ob wir den Vertrag perspektivisch erweitern können. Hierzu wird das Sozialministerium weitere Gespräche mit der GEMA führen. Unser Ziel ist es, dass mittelfristig auch die bestehenden Pauschalverträge der einzelnen Verbände in den bayerischen Vertrag integriert werden.

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